Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Bis zu einer Konzentration von 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz wird die Gesundheit des Arbeitnehmers im Allgemeinen nicht beeinträchtigt.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 2 (7)
Frage "I6 5" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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