Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ermittlung der Gefährlichkeit der im Betrieb verwendeten Stoffe
- Ermittlung, ob risikoärmere Stoffe zur Verfügung stehen
- Ermittlung der Gefährdung der Arbeitnehmer
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 6 (1)
Frage "I 7 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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343 richtig / 206 falsch
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