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Richtige Antwort:
- Sie wurden eingeführt, um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicherer zu machen.
- Sie wurden eingeführt, damit der Verbraucher auch ohne den Rat eines Fachmanns die von den jeweiligen Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren erkennen kann.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- z.B. RL 67/548/EWG Art. 23
Frage "I 7 2“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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