Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- damit der Anwender vor dem Kontakt mit dem Pflanzenschutzmittel geschützt wird
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 3; Grundsätze der guten fachlichen Praxis
Frage "III 8 25“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
73% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
16 mal beantwortet
10 richtig / 6 falsch
16 mal beantwortet
10 richtig / 6 falsch
Von allen Nutzern:
233 mal beantwortet
170 richtig / 63 falsch
233 mal beantwortet
170 richtig / 63 falsch