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- Bei Schulklassen oder ganzen Schulen, in denen überwiegend Kinder aus Einwandererfamilien lernen.
Von Segregation spricht man meist bei Schulklassen oder ganzen Schulen, in denen überwiegend Kinder aus Einwandererfamilien lernen. Ab welchem Anteil eine Schule oder Klasse als segregiert gilt, ist nicht allgemein definiert. Der SVR-Forschungsbereich versteht darunter Einrichtungen, an denen mehr als 50 Prozent der Kinder einen Migrationshintergrund haben. Schülergruppen, in denen der Anteil von Kindern aus Einwandererfamilien besonders niedrig ist, werden dagegen meist nicht als segregiert bezeichnet.
Die wenigen Studien zur schulischen Segregation beziehen sich vor allem auf staatliche Grundschulen. Diese sind in der Regel nicht frei wählbar, die Schüler werden von den Behörden einer Grundschule in der Nähe ihres Wohnortes zugewiesen ("Einzugsschule"). Dennoch ist bekannt, dass viele Einzugsschulen nicht die kulturelle (und soziale) Mischung des Wohnviertels widerspiegeln.
Institutionelle Benachteiligungen verstärken die Segregation. Das gilt auch für weiterführende Schulen, etwa wenn Schüler mit Migrationshintergrund dort nicht angenommen werden oder Schulleiter (teilweise auf Wunsch von Eltern) Klassen nach Herkunft einteilen. Zudem werden Schüler mit Migrationshintergrund oft weniger gefördert, erhalten bei gleicher Leistung schlechtere Noten und seltener eine Empfehlung für Realschule oder Gymnasium.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/bevoelkerung.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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