Wann gilt ein Pflanzenbestand im Sinne der Bienenschutzverordnung als blühend?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Wenn sich die erste Blüte zu öffnen beginnt.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • BienenschutzV § 1 Nr.2

Frage "III 3 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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