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Richtige Antwort:
- Wenn es in Deutschland zugelassen ist oder als Parallelimport mit einer vom BVL erteilten Genehmigung.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28; PflSchG § 28 (1) i.V.m. PflSchG § 46 (1)
Frage "III 7 88“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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