Wann darf ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland vertrieben werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Wenn es in Deutschland zugelassen ist oder als Parallelimport mit einer vom BVL erteilten Genehmigung.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28; PflSchG § 28 (1) i.V.m. PflSchG § 46 (1)

Frage "III 7 88“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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