Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann?


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Richtige Antwort:
  • Es darf in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.
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Quelle: ELWIS.de
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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