Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- von entzündlichen und leichtentzündlichen Stoffen
- von krebserzeugenden Stoffen
- von giftigen und sehr giftigen Stoffen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 5 (1), VO (EG) Nr. 1907/2006 Titel IV
Frage "I 8 9“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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