Verwenden giftiger Stoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes ist auch das


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  • Umfüllen.
  • Verarbeiten.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemG § 3 Nr. 10

Frage "I1 21" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung. Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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