Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe finden sich


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Richtige Antwort:
  • im Anhang zur Chemikalien-Verbotsverordnung.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 1 (1) i.V.m. Anh. zu § 1

Frage "I 3 5“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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