Unverzüglich wird in der juristischen Fachsprache wie verstanden? Fachausdruck:

Richtige Antwort:
ohne schuldhaftes Zögern
Ergänzungen zur Antwort:

Siehe (Legaldefinition gem. § 121 BGB). Das kann auch eine Reaktionszeit von mehreren Tagen bedeuten kann, in der Umgangssprache wird darunter eher sofort verstanden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache

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Erstellt von:  Robert  vor 12 Jahren
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