Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Verurteilung zu einer Freiheitsstafe von mind. einem Jahr für eine Gewalttat
- Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Ergänzungen zur Antwort:
Im Zuge der Debatte um die Kölner Silvesternacht 2015/2016 wird das Ausweisungsrecht im März 2016 verschärft:
- Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine Gewalttat
- und bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung können Asylbewerber ausgewiesen werden.
(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)
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