Unter welchen Bedingungen ist gemäß TRGS 510 die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen erlaubt?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Zusammenlagerung ist möglich wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht
  • Bei ausreichender räumlicher Trennung
  • Nach Aussagen der Zusammenlagerungstabelle.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • TRGS 510 Nr. 7.1 Abs (1): Zusammenlagerung ist möglich wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht
  • TRGS 510 Nr. 7.1 Abs (3): Bei ausreichender räumlicher Trennung
  • TRGS 510 Nr. 7.2 (Tab. 2): Nach Aussagen der Zusammenlagerungstabelle.

Frage "II 8 9“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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