Um ein Gemisch einzustufen, das eine Komponente mit toxischen Eigenschaften enthält, existieren bestimmte Konzentrationsgrenzen, die überschritten sein müssen, damit der Inhaltsstoff eine Einstufung des Gemisches als Gefahrstoff zur Folge hat. Welche Konzentrationsgrenze ist für flüssige und feste Gemische richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • 0,1 % für sehr giftige Inhaltsstoffe
  • 1 % für gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 67/548/EWG Anh. VI Art. 1.7.2.1: 0,1 % für sehr giftige Inhaltsstoffe
  • RL 1999/45/EG Art. 3 / RL67/548/EWG Anh. VI: 1 % für gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe

Frage "II 7 45“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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