Sie wollen für ein Biozidprodukt werben. Welche Aussage ist zutreffend?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Der Werbung für ein Biozidprodukt muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
  • Die Werbung darf nicht die Angabe „ungiftig“, „unschädlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 7 2 (1)

Frage "I1 27" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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