Sie nehmen Aufgaben des Arbeitgebers in einem Betrieb wahr, in dem mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, die Sie von einem Hersteller oder Einführer beziehen. Welche der folgenden Maßnahmen sind von Ihnen durchzuführen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.
  • Betriebanweisungen erstellen und nachweislich unterweisen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6: Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren.
  • GefStoffV § 14: Betriebanweisungen erstellen und nachweislich unterweisen.

Frage "II 5 33“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
8 mal beantwortet
2 richtig / 6 falsch
Von allen Nutzern:
424 mal beantwortet
208 richtig / 216 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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