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Richtige Antwort:
- Die Kennzeichnung (Einstufung) aller Gefahrstoffe, mit denen die Arbeitnehmer umgehen.
- Die Arbeitsbereiche, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
- Der tägliche Verbrauch der regelmäßig verwendeten Gefahrstoffe.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 6 (10)
Frage "II 5 34“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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233 richtig / 215 falsch
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