Sie bringen fahrlässig ein giftiges Gemisch ohne Erlaubnis der Behörde in den Verkehr.


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Sie machen sich strafbar.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 8 (1) Nr. 2

Frage "I 5 16“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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