Seit wann sind Hochschulen in Berlin gesetzlich verpflichtet, eine hauptberufliche Frauenbeauftragte zu bestellen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • 1990
Ergänzungen zur Antwort:

Mit der Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlGH) 1986 wurde die Grundlage für ehrenamtlich tätige „Beauftragte für Frauenfragen“ geschaffen. Die Wahl von hauptamtlichen Frauenbeauftragten wurde mit der Novelle des BerlHG 1990 verankert.

Die Stellung, Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten sind in §59 des BerlHG geregelt. Zu ihren Aufgaben gehört das Hinwirken „auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit der Frauen in der Hochschule und auf die Beseitigung bestehender Nachteile für weibliche Angehörige der Hochschule“ (§59 BerlHG, Abs. 4).

Antwortwahrscheinlichkeit
29% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Du bist nicht angemeldet. Wir haben keine Daten.
Von allen Nutzern:
451 mal beantwortet
134 richtig / 317 falsch
Lizenzbild
CC BY 4.0
28
969