Reicht bei einem Handelsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten eine Person mit Sachkunde aus, sofern das Unternehmen ausschließlich an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender giftige und sehr giftige Stoffe abgibt?


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Richtige Antwort:
  • Ja, sofern in jeder Betriebsstätte eine Person mit der Abgabe beauftragt ist, die mindestens jährlich belehrt wird, zuverlässig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (2)

Frage "I 3 80“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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