Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sind Stoffe und Gemische, einschließlich Mikroorganismen, die


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Richtige Antwort:
  • ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 2 Nr. 10

Frage "III 7 91“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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