Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Zuverlässigkeit der sachkundigen Person
- Mindestalter 18 Jahre
- Verfügbarkeit eines Betriebsangehörigen mit Sachkunde
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV § 2 (2) Nr. 2: Zuverlässigkeit der sachkundigen Person
- ChemVerbotsV § 2 (2) Nr. 3: Mindestalter 18 Jahre
- ChemVerbotsV § 2 (3): Verfügbarkeit eines Betriebsangehörigen mit Sachkunde
Frage "I 3 37“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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367 richtig / 274 falsch
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