Natriumnitrit


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Richtige Antwort:
  • ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als akut toxisch der Kategorie 1 eingestuft.
  • ist nach der CLP-Verordnung als oxidierender Feststoff der Kategorie 1 eingestuft.
  • wird in der chemischen Industrie zur Herstellung von Farbstoffen verwendet.
  • ist im so genannten „Nitritpökelsalz" enthalten.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1

Frage "II 4 29“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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