Nach welcher Verordnung ist das Inverkehrbringen von bestimmten Gefahrstoffen verboten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII

Frage "I 3 2“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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