Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Frei
- Geheim
- Unmittelbar
- Gleich
- Allgemein
Ergänzungen zur Antwort:
Im Grundgesetz der Bundesrepublik ist Folgendes festgelegt: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt".
- Allgemein: Deutsche Staatsbürger/-innen besitzen das Wahlrecht "unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung" (Karl-Rudolf Korte: Wahlrechtsgrundsätze). Frauen waren beispielsweise bis 1919 von den Reichstagswahlen ausgeschlossen.
- Unmittelbar: Die Wahlberechtigten wählen die Bundestagsabgeordneten direkt, ohne dass beispielsweise Wahlfrauen oder -männer dazwischengeschaltet sind (wie es zum Beispiel bei den Präsidentschaftswahlen in den USA der Fall ist).
- Frei: Niemand darf auf Wähler/-innen Druck ausüben, damit sie eine bestimmte Person oder Partei wählen oder nicht wählen. Niemand darf gezwungen werden, den Wahlen fernzubleiben – es darf aber auch niemand zum Wählen gezwungen werden.
- Gleich: Jede abgegebene Stimme zählt gleich viel. Ob jemand arbeitslos ist oder Millionen verdient, ob er oder sie Ahnung von Politik hat oder nicht, hat keine Auswirkung auf die Stimme.
- Geheim: Es muss garantiert werden, dass niemand erkennen oder kontrollieren kann, wie jemand abgestimmt hat. Dazu dient beispielsweise die Wahlkabine und die Abstimmung durch einen Wahlzettel (keine mündliche Abstimmung).
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