Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- nach gefährlichen Eigenschaften der Stoffe
- nach Informationen des Herstellers
- nach Art, Ausmaß und Dauer der Exposition
- nach den Arbeitsbedingungen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 6 (1) Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5
Frage "I 2 21“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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