Nach welchen Gesichtspunkten hat der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • nach gefährlichen Eigenschaften der Stoffe
  • nach Informationen des Herstellers
  • nach Art, Ausmaß und Dauer der Exposition
  • nach den Arbeitsbedingungen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6 (1) Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5

Frage "I 2 21“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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