Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
- Prinzip der personalisierten Verhältniswahl
Der deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der "personalisierten Verhältniswahl" gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen:
Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wähler/-innen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wähler/-innen für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.
Momentan besteht der Bundestag aus (mindestens) 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages sind jedoch die Zweitstimmen-Anteile der einzelnen Parteien.
610 mal beantwortet
255 richtig / 355 falsch
9.055 mal beantwortet
4.239 richtig / 4.816 falsch