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Richtige Antwort:
- Stoffe sind krebserzeugend, wenn sie mit dem Gefahrenhinweis H350 (Kann Krebs erzeugen) zu kennzeichnen sind.
- Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen zählen auch Buchenholzstaub und Eichenholzstaub.
- Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen zählen auch Azofarbstoffe mit einer krebserzeugenden Aminkomponente.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 10; RL 67/548/EWG Anh. VI Nr. 4.2.1.1; TRGS 553; TRGS 614
Frage "II 4 1“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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