Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. Welche Aussagen dazu sind richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Die Betriebsanweisung hat über die Gefahren für den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe-Maßnahmen zu informieren.
  • Die Beschäftigten sind vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
  • Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 14

Frage "I 8 23“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
59% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
8 mal beantwortet
2 richtig / 6 falsch
Von allen Nutzern:
437 mal beantwortet
260 richtig / 177 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
176
680