Muss sich der Vater schon vor Beginn seiner Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber auf die Dauer der Freistellung festlegen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Ja, denn der Anspruch muss innerhalb einer gesetzlichen Frist geltend gemacht und die Dauer von vornherein mitgeteilt werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei einer Inanspruchnahme unmittelbar nach der Geburt, ist der errechnete Geburtstermin als Beginn anzugeben.

Antwortwahrscheinlichkeit
70% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Du bist nicht angemeldet. Wir haben keine Daten.
Von allen Nutzern:
44 mal beantwortet
31 richtig / 13 falsch
Lizenzbild
CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
42
277