Mit welcher gefährlichen Eigenschaft sind Stoffe nach dem Anhang VI der RL 67/548/EWG als gesundheitsschädlich einzustufen?


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Richtige Antwort:
  • Stoffe, deren LD50-Wert, oral, Ratte 1000 mg/kg beträgt
  • Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 67/548/EWG Anh. VI Nr. 3.2.3: Stoffe, deren LD50-Wert, oral, Ratte 1000 mg/kg beträgt
  • RL 67/548/EWG Anh. VI Nr. 4.2.3: Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben

Frage "II 2 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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