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- Hexen, Dämonen und die Hölle sind frei erfunden.
Luther glaubte wie viele seiner Zeitgenossen an die Existenz von Hexen. In seiner Erklärung der Zehn Gebote von 1518 forderte er die Exkommunikation von als Hexen verdächtigten Frauen. In einer Predigtreihe über das 2. Buch Mose predigte er zwischen März und Mai 1526 auch über Ex 22,17 LUT: „[…] sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen; […] Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird; […] Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann; […] Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“ Damit forderte er wie seine Zeitgenossen die Todesstrafe für vermeintliche Schadenszauberei. Obwohl er selbst sich nicht als Hexenjäger betätigte, wurden 1540 in Wittenberg Prista Frühbottin und andere Angeklagte verbrannt. Zu den übrigen Teilen der mittelalterlichen Hexenlehre wie Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft und Hexensabbat äußerte sich Luther eher kritisch. Darum beriefen sich später sowohl Befürworter der Hexenverfolgung als auch Gegner wie Johann Georg Gödelmann (1591) auf ihn.
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