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Richtige Antwort:
- Mischungen sollen nur nach Angaben des Mittelherstellers vorgenommen werden.
- Die Verträglichkeit muss bekannt sein.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- Fundstelle(n) sind in der allgemeinen Fachliteratur, Lexika, in Wörterbüchern oder auf elektronischen Medien (CD-ROM, Internet, etc.) zu finden.
Frage "III 8 55“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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214 richtig / 41 falsch
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