Kreuzen Sie den Gefahrstoff an, für den Verbote bzw. Beschränkungen für das Inverkehrbringen existieren.


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Formaldehyd
  • Asbest
  • polychlorierte Dioxine
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 3: Formaldehyd
  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Anl. 1 zu Nr. 28: Asbest
  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 4: polychlorierte Dioxine

Frage "II 6 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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11 richtig / 2 falsch
Von allen Nutzern:
434 mal beantwortet
287 richtig / 147 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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