Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- ja, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Abs. 2 i) i.V.m. Art. 3 Abs. 1
Frage "III 7 97“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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