Können Schädlingsbekämpfungsmittel wie z.B. Insektizide, Rodentizide, Repellentien und Lockmittel den 22 Biozidproduktarten nach Anhang V der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] zugeordnet werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • ja, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Abs. 2 i) i.V.m. Art. 3 Abs. 1

Frage "III 7 97“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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