Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Gefahrstoffe, mit denen seine Arbeitnehmer umgehen, durchzuführen. Welche Angabe muss die Gefährdungsbeurteilung u.a. enthalten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Bezeichnung der Gefahrstoffe und gefährlichen Eigenschaften der Stoffe oder Gemische
  • Arbeitsbedingungen und Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen
  • Mengenbereiche der Gefahrstoffe im Betrieb
  • Höhe und Dauer der Exposition
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6(1-10)

Frage "II 5 30“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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