Ist es ausreichend, wenn die Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung an geeigneter Stelle ausgehängt wird?


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Richtige Antwort:
  • Nein, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich anhand der Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 14

Frage "I 8 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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