Ist ein mit der Abgabe giftiger Stoffe Beauftragter besonders zu belehren?


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Richtige Antwort:
  • ja, mindestens einmal jährlich
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 3 (2)

Frage "I 3 83“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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