In welcher europäischen Rechtsvorschrift wird das Inverkehrbringen und Verwenden von Stoffen oder Gemischen geregelt.


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
  • in der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006: in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
  • VO (EG) Nr. 1005/2009: in der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

Frage "I1 20" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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