In welcher Rechtsvorschrift zum Inverkehrbringen von Gefahrstoffen sind die Pflichten zur Information, Aufzeichnung, Erlaubnis und Prüfung (beispielsweise zur Person des Erwerbers) insgesamt geregelt?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • in der Chemikalien-Verbotsverordnung
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV §§ 2 und 3

Frage "I 3 7“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
61% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
19 mal beantwortet
9 richtig / 10 falsch
Von allen Nutzern:
637 mal beantwortet
394 richtig / 243 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
178
1823