Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
- in der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemG § 3a (1): im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
- GefStoffV § 3: in der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Frage "I1 5" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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