In welcher Rechtsvorschrift wird definiert, auf Grund welcher gefährlichen Eigenschaften Stoffe oder Gemische als gefährlich im Sinne des Chemikalienrechts anzusehen sind?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • in der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemG § 3a (1): im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • GefStoffV § 3: in der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

Frage "I1 5" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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