Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- in der Gefahrstoffverordnung
- in der Mutterschutzrichtlinienverordnung
- im Jugendarbeitsschutzgesetz
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 16 (4): in der Gefahrstoffverordnung
- MuSchArbV § 5: in der Mutterschutzrichtlinienverordnung
- JArbSchG § 22: im Jugendarbeitsschutzgesetz
Frage "I 4 36“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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241 richtig / 284 falsch
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