Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- nur wenn sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe verwendet oder freigesetzt werden
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV Anh. I Nr. 3
Frage "III 7 72“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von Dir:
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84 richtig / 101 falsch
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