In Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel erkennt man an folgender Kennzeichnung:

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  • b
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 31; VO (EU) Nr. 547/2011 Anh. I

Frage "III 7 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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