In § 1 spricht die Gefahrstoffverordnung einmal von „gefährlichen Stoffen", einmal von „Gefahrstoffen". Was ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weiter gehender, da er unter anderem auch gefährliche Stoffe und Zubereitungen/Gemische umfasst.
  • Der Begriff des „Gefahrstoffes" ist weiter gehender, da er auch Stoffe, Zubereitungen/ Gemische und Erzeugnisse umfasst, die gefährliche Stoffe freisetzen können.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemG § 19 (2)

Frage "I 2 7“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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