Holzschutzmittel (HSM), die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn


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Richtige Antwort:
  • sie zur Behandlung von Erzeugnissen aus Holz und Holzwerkstoffen in geschlossenen Anlagen dienen und sofern die HSM einen Massengehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo(a)pyren und 3% wasserlöslicher Phenole aufweisen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 17 Spalte 3 (1)

Frage "III 6 2“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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