Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) findet man


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • in den Anhängen III und IV der RL 67/548/EWG.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • RL 67/548/EWG Anhänge III und IV

Frage "I 7 3“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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