Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ja, grundsätzlich.
Ergänzungen zur Antwort:
Als Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Auf diese Freistellung haben sowohl Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch.
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32 richtig / 11 falsch
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